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Treffpunkt Finanzen
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Hausratversicherung

Die eigenen vier Wände – hier fühlt man sich wohl und genießt seine Privatsphäre. 

Aber der eigene Wohnraum hat neben dem persönlichen natürlich auch einen erheblichen materiellen Wert. Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und stehen vor einem Durcheinander. Einbrecher haben alles, was nicht niet- und nagelfest war, mitgenommen und die restliche Einrichtung mutwillig zerstört. In so einem Fall hilft Ihnen die Hausratversicherung. 

Das sollten Sie wissen. 

Ein Einbruchdiebstahl ist nur eine der vielen unvorhersehbaren Gefahren, die Ihrem Hausrat drohen. Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel nehmen eben-falls keine Rücksicht auf Ihre Einrichtungsgegenstände. Schnell stehen Sie vor großen finanziellen Verlusten. 

Elementargefahren, wie zum Beispiel Überschwemmung, Erdbeben oder Rückstau sind neben den vier genannten Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm / Hagel ebenso in den Versicherungsschutz einschließbar, wie Fahrraddieb-stahl oder Bruchschäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung. 

Die verschiedenen Hausrat-Konzepte unterscheiden sich im Deckungsumfang, bieten ein optimales Preis- Leistungs-Verhältnis und können Ihren Bedürfnissen entsprechend individuell angepasst werden. 

Welchen Sachen sind versichert? 

Zum Hausrat gehören Sachen, die einem Haushalt zur 

  • Einrichtung (z. B. Möbel, Teppiche, Bilder, Gardinen) 
  • zum Gebrauch (z. B. Geschirr, Bücher, Kleidung, elektrische Haushaltsgeräte) 
  • zum Verbrauch (Nahrungs- und Genussmittel) 

dienen. Darüber hinaus sind auch Bargeld und Wertsachen mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen versichert. 

Außerdem besteht Versicherungsschutz für Kleintiere sowie für fremde Sachen, die z. B. von Besuchern und Gästen mitgebracht wurden. 

Was wird ersetzt? 

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d. h. bei Zerstörung der versicherten Sachen bekommen Sie die Kosten erstattet, die zur Wiederbeschaffung neuer, gleichartiger Sachen not-wendig sind. Es wird also kein Abzug aufgrund des Alters oder der Beschaffenheit der Sachen vorgenommen. Werden die Sachen lediglich beschädigt, werden die Kosten der Reparatur erstattet und gegebenenfalls wird ein Ausgleich der Wertminderung vorgenommen. 

Voraussetzung ist immer, dass die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme richtig ermittelt wurde. Damit im Schadenfall kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen wird, muss die vereinbarte Summe immer dem tatsächlichen Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. 

Bei einigen Tarifen handelt es sich um „Quadratmeter-Tarife“. Hier entfällt die Ermittlung einer Versicherungssumme und der Versicherer leistet im Schadenfall die tatsächlich entstandenen Kosten. Somit entfällt die Unterversicherung. 

Werden für die Versicherungssumme pauschal mindestens 650 - 750 EUR je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt, wird generell auf einen Abzug wegen Unterversicherung verzichtet. 

Was ist nicht versichert? 

Nicht versichert sind Schäden durch eigenen Vorsatz, Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Schäden durch Kernenergie. 

 

Besonderheit „grobe Fahrlässigkeit“ 

Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grob fahrlässiges Handeln herbei, ist der Versicherer berechtigt, entsprechend der Höhe des Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigungsleistung zu kürzen. („Quotelung der Leistung“). 

Diese Quotelung entfällt teilweise bei unseren 3-Sterne Produkten. Ab unseren 4- und 5-Sterne Produkte entfällt eine Leistungskürzung bei grob fahr-lässigen sogar gänzlich! 

Die 4- und 5-Sterne-Tarife unserer Partner gehören zu den wenigen Tarifen am Markt, die vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursachte Schäden in den Versicherungsschutz zu 100 Prozent einschließen. So könnte bereits eine unbeaufsichtigt brennende Kerze, die zu einem Zimmerbrand führt, als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt und die Leistung entsprechend gekürzt werden. 

In der großen Mehrheit der am Markt angebotenen Hausratversicherungen ist die grobe Fahrlässigkeit nicht oder nur teilweise versichert. Gerade ältere Tarife enthalten so eine nicht zu unterschätzende Deckungslücke. Ein zu spät entdecktes Feuer kann in der Hausratversicherung schnell zu einem Totalschaden führen. Hat der Versicherungsnehmer das Feuer grob Fahrlässig verursacht, kann er auf einem Großteil des Schadens sitzen bleiben. 

"Grobe Fahrlässigkeit" ist ein juristischer und damit inter-pretationsfähiger Begriff. Dies führte und führt – nicht zuletzt bei Großschäden – immer wieder zu Streitigkeiten über den Versicherungsschutz. Oft werden die Auseinan-dersetzungen bis vor Gericht getragen. Mit dem Ein-schluss der groben Fahrlässigkeit in unseren 5-Sterne Produkten Auseinandersetzungen in diesem Bereich kein Thema mehr. 

 

Diebstahl aus dem verschlossenen Kfz 

Wird das eigene Auto aufgebrochen, ist dies nicht nur wegen des Schadens am Fahrzeug ärgerlich. Nicht selten werden nämlich die Hausratwerte unterschätzt, die man beispielsweise bei einem Kurzurlaub mit sich führt. Kleidung, Schuhe, Sportgeräte – ein Diebstahl-schaden erreicht hier schnell die 1.000 EUR Marke. Die meisten Tarife bieten generell bis zu einer Entschädigungsgrenze Schutz. Wird nachweislich das komplette Fahrzeug gestohlen, erhöht sich ggf. die Entschädigungsleistung. Und anders als bei vielen anderen Tarifen gilt der Schutz bei den meisten Tarifen auch in der Nachtzeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind lediglich Bargeld, Wertsachen und elektronische Geräte. 

Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte 

Mit „Außenversicherung“ bezeichnet der Fachmann den Versicherungsschutz außerhalb des im Vertrag bezeichneten Risikoorts. Er beginnt quasi vor der eigenen Haustür und unterliegt sowohl einer Begrenzung der Entschädigungsleistung, als auch einem zeitlichen Rahmen. Einige Konzepte erweitern die in vielen Tarifen übliche Außenversicherung auf den Versicherungsschutz für Sportgeräte ohne zeitliche Begrenzung. Dies bietet Ihnen höchste Flexibilität bei der dauerhaften Lagerung von Sportgeräten. 

Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten 

Bereits in unseren 4 Sterne-Produkten sind Ihre Gartenmöbel und Gartengeräte (z.B. Grill) bei Diebstahl von ihrem Grundstück mitversichert. 

Zu den aktuellen Neuerungen in unseren 5-Sterne-Produkten gehören: 

  • Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit (Verletzung von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften): Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Verletzung von vertraglich vereinbarten Obliegenheiten vor oder bei Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. Schadenminderungspflichten, Meldepflichten) bzw. bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften (z.B. Nutzung vorhandener Schließvorschriften, aus-reichende Beheizung von Wohnungen oder Entleeren wasserführender Anlagen bei Abwesenheit). 
  • Mitversicherung von Schäden durch Phishing Wenn ein Dritter durch gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten an persönliche Daten eines Internet-Benutzers gelangt und damit Identitätsdiebstahl begeht. 
  • Mitversicherung der Kosten nach Fehlalarm von Rauchmeldern: Wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm aus-löst und die Feuerwehr unnötig anrückt, kann es teuer werden. In unseren 5-Sterne-Produkten können diese Kosten versichert werden. 

Büroanschrift

MLP Dortmund I

Markus Feistle

Westfalendamm 100

44141 Dortmund 

 

www.mlp-dortmund.de

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